Als Kollektivverträge bezeichnet man vertragliche Vereinbarungen, die nicht nur zwischen zwei Vertragsparteien, sondern für ein ganzes Kollektiv getroffen werden. Sie sind verbindlich und existieren in Deutschland beispielsweise im Gesundheitswesen, als Betriebsvereinbarung oder im öffentlichen Dienst.

Kollektivverträge gelten in der Regel für eine ganze Wirtschaftsbranche.

Bereits bei der Eingabe werden Kollektivverträge, die den eingegebenen Suchbegriff im Titel des Kollektivvertrags enthalten, angezeigt und können direkt geöffnet werden.