Kleingewerbe

Unter einem Kleingewerbe versteht man vor allem die Firmen, die die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes beanspruchen.

Unter einem Kleingewerbe versteht man vor allem die Firmen, die die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes beanspruchen. Als Rechtsform existiert das Kleingewerbe in Deutschland nicht. Oftmals wird es auch als Kleinstgewerbe oder Kleinunternehmen bezeichnet. Wenn ein Unternehmer nach dem Handelsgesetzbuch kein Kaufmann ist, dann betreibt er ein Kleingewerbe. Er muss sich somit nicht an den Rechten und Pflichten der Kaufmänner orientieren. Zum Beispiel gilt für ihn die Buchführungspflicht nicht, wenn sein Umsatz 500.000 € beziehungsweise sein Gewinn 50.000 € nicht übersteigt.

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