
Ein Kaufmann (Handelsgewerbe) ist laut Handelsgesetzbuch (HGB) jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Die Kaufleute werden im HGB in sechs verschiedene Arten von Kaufleuten unterteilt. Das HGB regelt die rechtlichen Angelegenheiten der Kaufleute und nicht deren wirtschaftliche Belange. Zweitens, dass der „Sprung“ vom Gewerbe zum Kaufmann (Handelsgewerbe) eine Frage der Größe des Gewerbebetriebes ist (zweiter Halbsatz § 1 Abs. 2 HGB). Nach § 1 Abs. 1 HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

