Alle Erträge, die aus der Überlassung von Kapital an Dritte entstehen, nennt man Kapitalerträge.
Alle Erträge, die aus der Überlassung von Kapital an Dritte entstehen, nennt man Kapitalerträge. Beispielsweise kann es sich dabei um Dividenden, Beteiligungen und Zinsen handeln. Solche Erträge müssen bei der Einkommensteuererklärung versteuert werden.