Inkasso

Unter dem Begriff Inkasso versteht man die geschäftsmäßige Einziehung fremder Forderungen.

Unter dem Begriff Inkasso versteht man die geschäftsmäßige Einziehung fremder Forderungen. Der Auftrag zur Einziehung von Forderungen wird oft an Inkassobüros vergeben, die gegen Bezahlung versuchen, den ausstehenden Betrag vom Schuldner einzufordern.

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