
In einer Individualvereinbarung werden Bedingungen festgehalten, auf die sich zwei Parteien, beispielsweise als Sonderklausel eines Mietvertrages, gemeinsam geeinigt haben. Voraussetzung für die Gültigkeit dieser ausgehandelten Vereinbarungen ist die Beteiligung beider Parteien an ihrer Ausarbeitung.
Ihm steht der Kostenerstattungsanspruch zu, wenn es sich bei dem Übergabeprotokoll um eine nicht-vorformulierte Individualvereinbarung handelt.
Durch eine Individualvereinbarung kann dem Mieter auch die Instandhaltung an Dach und Fach übertragen werden.

