Man bezeichnet nicht-körperliche Gegenstände, wie beispielsweise Lizenzen oder Rechte, als immaterielle Wirtschaftsgüter.
Man bezeichnet nicht-körperliche Gegenstände, wie beispielsweise Lizenzen oder Rechte, als immaterielle Wirtschaftsgüter. Weitere Beispiele sind Firmenwerte, Patente, Herstellungsverfahren oder Markenzeichen. Hinsichtlich der Abschreibungsmethode existieren Unterschiede zu materiellen Wirtschaftsgütern, da immaterielle Güter nur linear abgeschrieben werden dürfen.