Forderungsübergang liegt vor, wenn eine Forderung von ihrem bisherigen Inhaber auf einen neuen Gläubiger übergeht.
Forderungsübergang liegt vor, wenn eine Forderung von ihrem bisherigen Inhaber auf einen neuen Gläubiger übergeht. Der Forderungsübergang kann gesetzlich (=Legalzession) oder durch einen Hoheitsakt erfolgen.