Fiktion

Die Fiktion bezeichnet eine Anordnung, deren Umstände in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht als gegeben zu behandeln sind.

Die Fiktion bezeichnet eine Anordnung, deren Umstände in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht als gegeben zu behandeln sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände tatsächlich auch vorliegen. Die Fiktion kann grundsätzlich nicht widerlegt werden.

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