Fernabsatzvertrag

Der seit der Schuldrechtsmodernisierungsreform im BGB geregelte Fernabsatzvertrag ist ein Schutzrecht für Verbraucher.

Der seit der Schuldrechtsmodernisierungsreform im BGB geregelte Fernabsatzvertrag ist ein Schutzrecht für Verbraucher. Gem. § 312 b BGB liegt ein Fernabsatzvertrag vor, wenn es sich um die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer (§ 14 BGB) an einen Verbraucher (§ 13 BGB) unter der ausschließlichen Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312 b III BGB) handelt.

Der Unternehmer ist gegenüber dem Verbraucher zur Einräumung eines Widerrufs verpflichtet. Die Widerrufsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer Belehrung 14 Tage.

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