Falsa demonstratio non nocet kommt aus dem Lateinischen und bedeutet, dass eine Falschbezeichnung grundsätzlich unschädlich ist.
Falsa demonstratio non nocet kommt aus dem Lateinischen und bedeutet, dass eine Falschbezeichnung grundsätzlich unschädlich ist. Hat der Erklärungssender bei der Abgabe einer Willenserklärung eine objektiv falsche Bezeichnung gewählt und der Erklärungsempfänger diese jedoch richtig verstanden, so gilt das übereinstimmend Gewollte und nicht das tatsächlich Erklärte.