Unter Fälligkeit versteht man den Zeitpunkt, ab dem der Schuldner dazu verpflichtet ist, die Forderung zu erfüllen, und der Gläubiger diese geltend machen kann.
Unter Fälligkeit versteht man den Zeitpunkt, ab dem der Schuldner dazu verpflichtet ist, die Forderung zu erfüllen, und der Gläubiger diese geltend machen kann. Die Nichteinhaltung einer Fälligkeit kann bestimmte rechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Fälligkeit findet außerdem Anwendung auf Steuerschulden.