Als durchlaufende Posten werden finanzielle Mittel bezeichnet, die nicht dem Eigentum des Unternehmens zuzurechnen sind.
Als durchlaufende Posten werden finanzielle Mittel bezeichnet, die nicht dem Eigentum des Unternehmens zuzurechnen sind. Dazu gehören beispielsweise Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, die zunächst einbehalten und später an den entsprechenden Empfänger abgeführt werden, sowie Falschzahlungen. Durchlaufende Posten dürfen nicht in die Berechnung des Gewinns mit einfließen.