Die doppelte Buchführung muss in Unternehmen angewendet werden, die zur Bilanzerstellung verpflichtet sind.
Die doppelte Buchführung muss in Unternehmen angewendet werden, die zur Bilanzerstellung verpflichtet sind. Ein Geschäftsvorfall wird dabei jeweils auf zwei verschiedenen Konten gebucht, sodass die Bilanz laufend fortgeführt wird. Der Sachverhalt der doppelten Buchung wird auch als Doppik bezeichnet. Ein Kaufmann hat die Regel der doppelten Buchführung zwingend zu befolgen. Durch die Unterscheidung von Bestands- und Ertragskonten lässt sich der Gewinn sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch in der Schlussbilanz ermitteln. Das Gegenteil der doppelten Buchführung stellt die einfache Buchführung dar.