Direktversicherung

Wenn ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebensversicherung oder eine Leibrentenversicherung abschließt, dann spricht man von einer Direktversicherung.

Wenn ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebensversicherung oder eine Leibrentenversicherung abschließt, dann spricht man von einer Direktversicherung. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz bis zum 60. Lebensjahr bestehen bleibt. Es besteht die Möglichkeit, die Beiträge aus dem Lohn oder Gehalt zu zahlen, was als sogenannte Entgeltumwandlung bezeichnet wird. Außerdem können die Beiträge als zusätzliches Einkommen sowie aus Sonderzahlungen entrichtet werden, wobei die Beiträge in letzterem Fall sozialabgabenfrei sind.

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