Die Deliktfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, für eine begangene unerlaubte Handlung zu haften.
Die Deliktfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, für eine begangene unerlaubte Handlung zu haften. Die Deliktsfähigkeit ist die Voraussetzung für das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit). Menschen können jedoch auch deliktsunfähig sein. Dies kann zum Beispiel aus Gründen des Alters, § 828 BGB, oder durch Störung der Geistesfähigkeit, § 827 BGB, der Fall sein.