Der Begriff der Dauerschuld stammt aus dem Gewerbesteuergesetz. Er bezeichnet Fremdkapital, das der Unternehmensfinanzierung dient.
Der Begriff der Dauerschuld stammt aus dem Gewerbesteuergesetz. Er bezeichnet Fremdkapital, das der Unternehmensfinanzierung dient. Es besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang dieser Verbindlichkeit mit der Gründung, dem Erwerb oder der Erweiterung der Unternehmung. Außerdem ist der Einsatz zur langfristigen Stärkung des Betriebskapitals möglich. Von einer Dauerschuld wird erst bei einer Laufzeit, die über ein Jahr hinausgeht, gesprochen.