S.I.C. Der Erwerb, die Pacht, die Miete oder die sonstige Nutzungsüberlassung von bebauten oder unbebauten Grundstücken zum Zwecke der Nutzung durch öffentliche und private Rechtsträger wie bspw. öffentlich-rechtliche (unter Einschluss auch kirchlicher) Körperschaften, Vereine, Unternehmen, sonstige Organisationen und Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 52, 53 und 54 AO in ihrer jeweils geltenden Fassung verfolgen.