S.I.C. Großhandel mit Arzneimitteln, medizinisch-technischen Geräten, Verbandstoffen, Infusionen und medizinischen Einmalartikeln sowie die Beratung in diesem Bereich und die Vermittlung von Geschäftskontakten mit diesen Artikeln Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen und Rechtsgeschäfte abschließen, die mit dem in § 2 Abs. 1 bezeichneten Gegenstand verwandt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen, insbesondere auch als deren persönlich haftende Gesellschafterin sowie Zweigniederlassungen zu errichten.