S.I.C. Ist der Vertrieb von Getränken aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft ist weiter befugt, Zweigniederlassungen zu errichten. Sie darf auch Organschaftsverträge abschließen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind wie z. B. An- und Vermietungen von Gebäuden oder Räumen, Vertrieb von Food- und Non-Foodartikeln, Betrieb von Lottoannahmestellen, Postannahmestellen etc.