S.I.C. Die Gründung neu zu errichtender in- und ausländischer Gesellschaften, einschließlich Personenhandelsgesellschaften, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen hieran, bei Personenhandelsgesellschaften auch die Übernahme der Funktion als unbeschränkt haftender Gesellschafter, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften, sowie überhaupt die Ausübung der Holding-Funktion hinsichtlich anderer Gesellschaften.