S.I.C. Zollabfertigung, Fracht- und Transportvermittlung und alle damit artverwandten Geschäfte, sofern der Gesellschaftsgegenstand keiner besonderen Genehmigungen, insbesondere nicht nach dem GüKG bedarf. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.