S.I.C. Die gemeinschaftliche Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder sowie die Beschäftigung von Nichtmitgliedern ist zugelassen.