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Wirtschafts-Lexikon

bereinigter Gewinn

Definition: bereinigter Gewinn

Ein bereinigter Gewinn ist eine betriebliche Kennzahl zur Feststellung des Betriebsergebnisses, das durch die eigentliche Unternehmenstätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr erzielt wurde. Dabei werden einmalige Sonderposten aus dem Jahresabschluss herausgerechnet, wodurch eine Ergebnisbereinigung entsteht. Mit dem bereinigten Jahresüberschuss können Rechnungsperioden vergangener Jahre und Geschäftsabschnitte besser miteinander verglichen werden. Im Übrigen: Der bereinigte Gewinn spielt bei der Steuerfestsetzung keine Rolle. Die Berechnung erfolgt in der Regel im Rahmen einer einfachen Überschussrechnung. Die Überschussrechnung ist in diesem Fall rechtlich erlaubt und zulässig, da der bereinigte Gewinn für die Steuerfestsetzung nicht maßgeblich ist.

Wichtige Kennzahl für jedes Unternehmen

Kleine, mittlere und große Unternehmen, die ein Reinergebnis ihrer Betriebstätigkeit erzielen wollen, bedienen sich an der Ermittlung des bereinigten Gewinns. Da jedes Unternehmen noch dazu mit weiteren wirtschaftlichen Handlungen sowohl Gewinne erzielen kann als auch Verluste hinnehmen muss, ist die Vorgehensweise zur Feststellung der Gewinnbereinigung ein maßgebliches Instrument in der Wirtschaftslehre. Mit dem bereinigten Jahresabschluss können anschließend verschiedene Analysen durchgeführt werden. Dazu gehört etwa eine Studie zur Entstehung der Eigenkapitalrentabilität und der Gesamtkapitalrentabilität. Zu den Kennzahlen, die mit dem bereinigten Jahresabschluss verwandt sind, gehören EBTA, EBIT, EBITDA und EBITA. Diese Kennzahlen basieren allerdings auf dem Gewinn vor Steuern und beinhalten Faktoren wie Abschreibungen und Finanzergebnis. Bei der Gewinnbereinigung werden außergewöhnliche Faktoren dagegen außen vor gelassen.

Berechnung des bereinigten Jahresüberschusses

Der bereinigte Gewinn wird im Rahmen einer Überschussrechnung ermittelt. Dazu werden zunächst die außerordentlichen Aufwendungen dem Jahresüberschuss hinzugerechnet und die außerordentlichen Erträge abgezogen. Als Nächstes müssen noch die fiktiven Steuern der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge anteilsmäßig addiert bzw. subtrahiert werden. Nach Durchführung dieser Rechnung kann das Unternehmen von seinem bereinigten Gewinn sprechen. Zur Verdeutlichung der Berechnung kann folgendes Schaubild helfen: Jahresüberschuss + außerordentliche Aufwendungen – außerordentliche Erträge – fiktive Steuern auf außerordentliche Aufwendungen + fiktive Steuern auf außerordentliche Erträge = bereinigter Gewinn.