S.I.C. Die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung, Betreuung und Förderung von hilfsbedürftigen Menschen mit Behinderung i.S.d. § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung durch die Errichtung und den Betrieb einer oder mehrerer Wohn-, Arbeits- und Freizeiteinrichtungen für behinderte Menschen mit Arbeitsschwerpunkten aus dem musikalisch-, künstlerisch- und therapeutischen Bereich, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Lebensumfeld zu ermöglichen und ihre gesellschaftliche Integration zu fördern.