S.I.C 1. die Erbringung von IT-Leistungen jeglicher Art, einschließlich der Lieferung von Hardware, der Erstellung von Software, der Beratung, der Management-Beratung und der Schulung. 2. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Vertretung anderer Gesellschaften und Firmen übernehmen. Sie kann insbesondere auch Unternehmens- und Organschaftsverträge schließen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen und alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.