S.I.C. Handel mit Maschinen, Baggern und Schiffsbauelementen sowie die Ausführung von Elektro-, Trockenbau- und Bodenbelagsarteiten. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen vornehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Sie darf andere Unternehmen erwerben, vertreten, errichten oder sich an ihnen beteiligen. Sie darf in- und ausländische Zweigniederlassungen errichten.