S.I.C. Den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO) sowie die Hausverwaltung nebst Hausmeisterservice.