S.I.C. Gemeinsame Berufsausübung von Patent- und Rechtsanwälten, insbesondere die Beratung und Vertretung in Patent- und Rechtsangelegenheiten im jeweils berufsrechtlich zulässigen Rahmen. Die Gesellschaft ist ein Zusammenschluss von Patent- und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Berufsausübung. Für sie gelten die §§ 52c - § 52m PAO und §§ 59c - § 59m BRAO.