S.I.C. (1) der Betrieb einer Werbe- und Mediaagentur sowie die verkaufsfördernde Unterstützung von Markenartikeln und die Entwicklung von Produktkonzeptionen. (2) der Kauf und der Verkauf von Handelswaren, die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die Unternehmensberatung, die Vermögensverwaltung sowie die Durchführung von Finanzierungen, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten und Bankgeschäfte i.S. von § 1 KWG und Geschäfte nach dem Kapitalanlagengesetz. .