S.I.C Ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 12 HmblngG; insbesondere lngenieurleistungen im Bauwesen, die Erstellung von Gutachten, Studien und die Beratung, Planung und Bauleitung,Projektsteuerungsleistungen. Die Gesellschaft erbringt keine baugewerbliche Tätigkeit. Ausgeschlossen ist insbesondere die Tätigkeit als Bauunternehmen, als Baustofferzeuger und als Baustofflieferant. Ausgeschlossen ist auch die gewerbsmäßige Tätigkeit des Vermittlers von Bauland und Baugeldern.