S.I.C. Der Verkauf und die Vermittlung von Lotterie-Losen im Auftrag und für Rechnung von staatlich genehmigten Unternehmen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die ihr dienlich sind und keiner besonderen Erlaubnis, wie z. B. gemäß § 34 GewO, § 1 KWG bedürfen.