S.I.C Betrieb eines Asia Schnellrestaurants. Der Betrieb des Schnellrestaurants wird auf der Grundlage eines mit der Firma Asia Quick GmbH (als Franchisegeberin) noch abzuschließenden Franchisevertrages erfolgen, soweit die für die Verfolgung des Unternehmensgegenstandes erforderlichen Genehmigungen (z.B. § 2 Gaststättengesetz) vorliegen.