S.I.C Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtiger. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen - auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung - beteiligen. Änderung zu Nr. 2.