S.I.C. Gegenstand der Genossenschaft ist die Erzeugung, die Veredelung, die Verwertung und der Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte aller Art sowie die Vermietung und Verpachtung von Sachen und Rechten. Eine Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften, Vereinen und auch Körperschaften des öffentlichen Rechts ist zulässig, wenn sie der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder der Genossenschaft und der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke zu dienen bestimmt ist.