S.I.C. Der Kraftfahrzeughandel, die Reparatur und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen aller Art, ferner Kundendienst und Service von Fahrzeugen. Zur Erreichung dieses Zwecks ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die mittelbar und unmittelbar der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Sie kann sich an anderen Unternehmen der gleichen oder ähnlichen Branche beteiligen, und zwar mit und ohne Übernahme einer Komplementärstellung.