S.I.C Der Betrieb von Reinigungen und Wäschereien auch in industrieller Form und im Zusammenhang damit der Handel mit dazugehörigen Waren und die Ausübung damit verbundener und dazugehörender Geschäft. Der Erwerb und die Beteiligung an chemischen Reinigungen und Wäschereien. Geschäfte die einer besonderen Erlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung bedürfen, werden nicht ausgeübt.