S.I.C. Gegenstand des Unternehmens ist die Betätigung auf dem Gebiet des Pressewesens, des Rundfunks, der Information und der Kommunikation, einschließlich aller neuen, insbesondere elektronischen Medien insbesondere durch (a) die Herausgabe von Tageszeitungen und anderen Presseorganen (b) die Durchführung von redaktionellen Tätigkeiten, die der Berichterstattung und Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG dienen (c) die Leitung von Unternehmen, die in den vorbezeichneten Geschäftsbereichen tätig sind (d) die Übernahme von Dienstleistungen aller Art bei Unternehmen, die sich auf den vorbezeichneten Gebieten betätigen. .