S.I.C. (1) Die Gesellschaft hat den Zweck die Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung zu fördern. Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zum Ziel. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - Betreuungsweisungen - Konflikt- und Selbstwahrnehmungstraining - Antiaggressionstraining - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit.