S.I.C. Das individuelle, unabhängige und ganzheitliche Finanzmanagement, insbesondere Vermittlung von öffentlich angebotenen Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder KG, von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem InvG vertrieben werden dürfen, und sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für Rechnung der Anleger verwaltet werden, zwischen Kunden und lizenzierten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, ausländischen Investmentgesellschaften sowie Kreditinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, jedoch nicht von Anteilen von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112InvG.