S.I.C A die Produktion von und Handel mit Kunststoffartikeln, b die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei KGen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf sich an anderen Ge-sellschaften beteiligen, die den gleichen oder einen ähnlichen Geschäftszweck verfolgen. Sie kann Zweigniederlassungen im Inland und Ausland errichten.