S.I.C Finanzdienstleistungen gem. § 34 c abs. 1 Ziff. 1 b Gewerbeordnung sowie die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen, Investment und Versicherungen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen bilden. Sie kann sich an Unternehmen mit gleichem Unternehmenszweck beteiligen.