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Die Rechtsanwälte Bruns & Dr. Redmann sind gleichzeitig Notare und stehen in sämtlichen notariellen Angelegenheiten u.a. im Grundstücksrecht und im Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Alle anwaltlichen Berufsträger sind befähigt, den Titel Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht führen zu dürfen. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgeverfügungen. Im Familienrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten u.a. in Unterhaltsfragen, der Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens, beim Zugewinnausgleich oder im Rahmen einer Ehescheidung.
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