S.I.C. Immobilienvermittlung und die Vermittlung von Kapitalanlagen, Finanzierungen und sonstigen Finanzdienstleistungen, die gem. §§ 34 c und 34 f Gewerbeordnung in irgendeiner Weise vermittelt, vertrieben, abgeschlossen oder gehandelt werden dürfen. Davon ausgenommen sind jeglich Tätigkeiten, Handlungen von Geschäften im Sinne des Kreditwesengesetzes.