S.I.C 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Altenpflege und der Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2. Der Gesellschaflszweck wird insbesondere durch das Unterhalten von Altenheimen und/oder Pflegeheimen verwirklicht, die in besonderem Maße den in § 53 AO genannten Personen dienen. Dies beinhaltet unter anderem das Bereitstellen von stationären, teilstationären und/oder ambulanten Angeboten des Wohnens, der Verpflegung, der Betreuung und der Pflege für ältere, behinderte und/oder pflegebedürftige Menschen. 3. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften vornehmen.