S.I.C. (1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Ingenieurbüros, welches im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Geräte-, Maschinen- und Anlagenplanung, Maschinen- und Anlagensicherheit, Brandschutz, Explosionsschutz sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination tätig ist. (2) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand beteiligen und Vertretungen solcher Unternehmen übernehmen.