S.I.C. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner, der Steuerberater ist, vertritt einzeln. Partner, die nicht Steuerberater sind, vertreten die Partnerschaft gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist.