S.I.C. Der Hoch- und Tiefbau, Holz- und Bautenschutz sowie der Gerüstbau. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. Der Umgang wird beschränkt auf das Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen sowie innerhalb der Betriebsstätte (n) bzw. Produktionsstätte (n) auf den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme. Das Verwenden wird beschränkt auf das Abbrennen von Feuerwerken, die Erzielung von Effekten in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen, die Erzielung von Effekten bei Film- und Fernsehproduktionen, das "Sprengen" mit Treibladungskartuschen zum Zwecke der Spaltung, Brechung und Lockerung von Fels, Beton und Mauerwerk.