S.I.C. Die Unternehmensberatung sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens. Hierzu zählt insbesondere auch der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäftebetreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen und kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft tätigt keine erlaubnispflichtigen Rechtsgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz oder nach § 34 c der Gewerbeordnung, es sei denn, dass eine entsprechende Erlaubnis besteht.