Eine Neuigkeit von Rentenberater Michael Ritzau

Arbeitsunfall oder nicht?

Jeder, der mal einen Unfall oder Verletzung hatte, wird sich schon einmal die Frage gestellt haben, ob es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat oder nicht. Oftmals ist einem gar nicht klar, dass es sich bei der Verletzung um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Denn der Unfallversicherungsschutz ist vom Gesetzgeber sehr weit gefasst worden. So ist der Weg nach Hause und zur Arbeit unfallversichert. Gleichzeitig können Tätigkeiten, die man für den Arbeitgeber in seiner Freizeit erledigt, ebenfalls unter dem Schutz der Unfallversicherung stehen. Unter gewissen Voraussetzungen gilt so etwas sogar für Betriebsfeiern oder Betriebssport.

Eine andere Kategorie von Arbeitsunfällen ist fast gar nicht bekannt. So können sich Nothelfer ebenfalls auf den Schutz der Unfallversicherung verlassen. Der Begriff des Nothelfers ist hierbei ebenfalls sehr weit gefasst. Weiche ich einer anderen auf der Straße stehenden Person aus, um sie nicht zu verletzten und nehme ich dabei in Kauf mich selber zu verletzten gelte ich bereits als Nothelfer. Ein anderes Beispiel ist das Eingreifen bei Straftaten. Besteht ein Verdacht, dass man Zeuge einer Straftat wird und versucht man zu helfen oder gar den Straftäter zu stellen, so kann ebenfalls ein Unfallversicherungsschutz bestehen. Diese und viele weitere Sachverhalte sollten unter allen Umständen geklärt werden.

Es geht bei dem Unfallversicherungsschutz um viele hochwertige Leistungsansprüche. Wird ein Arbeitsunfall als solches nicht erkannt, so kann dies gravierende finanzielle Folgen haben!
Die Unfallversicherung hat nicht nur hochwertigere medizinische Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung, sondern auch eine deutlich bessere finanzielle Absicherung. Es fängt damit an, dass bei der Behandlung eines Arbeitsunfalles keine gesetzlichen Eigenanteile zu zahlen sind. Dann ist das Verletztengeld deutlich höher als das Krankengeld. Außerdem kann ein Arbeitsunfall durch eine Verletztenrente ein Leben lang finanziell entschädigt werden. Auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen dem Verletzten von der Berufsgenossenschaft zur Verfügung.

Zusammenfassend muss man sagen, dass es sich in jedem Fall lohnt, Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaften abklären zu lassen. Dies ist auch ein zentrales Thema meiner Beratung, daher scheuen Sie sich nicht mich danach zu fragen, denn es steht bei dieser Frage viel auf dem Spiel!

Erstellt am 02.11.2013 von

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